AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Gregg Marketing AG 

I. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte, die mit der Gregg Marketing AG abgeschlossen werden. Abweichende Regelungen des Vertragspartners der Gregg Marketing AG bedürfen der schriftlichen Bestätigung, wobei die Bezugnahme auf ein Schreiben des Vertragspartners der Gregg Marketing AG, welches mit dessen AGB versehen ist nicht als Bestätigung dessen AGB zu verstehen ist.

II. Angebot und Vertragsschluss
In sämtlichen Angeboten werden die Preise in Euro angegeben. Es handelt sich um Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, bis diese durch die Gregg Marketing AG bestätigt werden. Sämtliche Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, bzw. schriftlich durch die Gregg Marketing AG bestätigt werden. Die Schriftform kann nur schriftlich abbedungen werden. Bei Aufträgen, die zu einer Auftragsabwicklungszeit von über 3 Monaten führen, ist Gregg Marketing berechtigt, jeweils nach 3 Monaten die Preise um den Satz zu erhöhen, um den die Energie-, Material- und Lohnkosten gestiegen sind.

III. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung durch den Auftraggeber der Gregg Marketing AG ist mit Mitteilung der Fertigstellung der Ware bzw. einer Teillieferung fällig. Zu diesem Zeitpunkt wird die Rechnung erstellt. Diese enthält eine Zahlungsfrist. Sollte diese Fristsetzung fehlen oder kein konkretes Datum daraus ersichtlich sein, so gerät der Auftraggeber nach § 286 III BGB 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% gewährt. Dies gilt nicht für Dienstleistungen und Portoanforderungen. Dem Auftraggeber ist die Aufrechnung sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegenüber Forderungen der Gregg Marketing AG nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, so werden sämtliche Aufträge sofort fällig. Die Gregg Marketing AG behält sich in diesem Fall vor, die Weiterarbeitung nur dann vorzunehmen, wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet werden.

IV. Eigentumsvorbehalt
Jede Lieferung von Ware der Gregg Marketing AG an ihren Auftraggeber steht unter Eigentumsvorbehalt. Erst mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises geht das Eigentum auf den Auftraggeber über. Bei Zahlungen mit Scheck steht der vollständigen Zahlung die endgültige Gutschrift des Schecks gleich. Bis zum Eigentumsübergang dürfen die Waren nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten belastet werden. Ein Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur dann zulässig, wenn die Kaufpreisforderung an die Gregg Marketing AG abgetreten wird. Die Gregg Marketing AG nimmt die Abtretung hiermit an. Sofern der Auftraggeber der Gregg Marketing AG Rohmaterialien übergeben hat, sind diese bis zur vollständigen Zahlung der Rechnungen an die Gregg Marketing AG verpfändet.

V. Lieferungen
Lageretiketten werden ab der Gregg Marketing AG zum Auftraggeber versendet. Sonderdrucke werden ab Druckerei zum Auftraggeber versendet. Die Kosten für Versand und Verpackung trägt jeweils der Auftraggeber. Die Gregg Marketing AG haftet nicht für den billigsten und schnellsten Versand. Sofern der Auftraggeber eine Transportversicherung wünscht, wird diese auf dessen Kosten abgeschlossen. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wird. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Auftraggeber der Gregg Marketing AG um einen Verbraucher i.S.d § 13 BGB handelt.

VI. Lieferzeit
Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tage des Zugangs der Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tag der Fertigstellung. Für die Dauer der Prüfung der Proofs, Fertigungsmuster, digitalen Daten usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit, vom Tag der Absendung bis zur Freigabe, unterbrochen. Bei Änderungen des Auftrages auf Wunsch des Auftraggebers beginnt die Lieferzeit ab Bestätigung der Änderung neu. Für Überschreitung der Lieferzeit ist die Gregg Marketing AG nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche die Gregg Marketing AG nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind -, verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Gregg Marketing AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

VII. Lieferungsverzug
Bei Lieferverzug der Gregg Marketing AG ist die angemessene Nachfrist nach § 323 BGB mindestens 14 Tage. Entgangener Gewinn kann vom Auftraggeber nicht als Schadensersatz geltend gemacht werden. Hiervon ausgenommen ist die Haftung, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruht.

VIII. Mängel
Mängel müssen innerhalb von 2 Tagen ab Erhalt der Ware beanstandet werden. Dies gilt auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen nicht dazu, die ganze Lieferung zu bemängeln. Satz 1 und Satz 2 gelten nicht, wenn es sich bei dem Auftraggeber der Gregg Marketing AG um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt. Die Gregg Marketing AG ist berechtigt, Nacherfüllung nach § 635 BGB zu erbringen. Die weiteren Rechte nach § 634 BGB sind auf die Minderung nach § 638 BGB beschränkt. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Mängel, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Beschränkung der Rechte des Auftragsgebers nach § 634 BGB gilt nicht, wenn es sich bei dem Auftraggeber der Gregg Marketing AG um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt. Versteckte Mängel dürfen nur dann gegen die Gregg Marketing AG geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von drei Monaten, nachdem die Ware die Druckerei verlassen hat, bei der Gregg Marketing AG eingeht. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Auftraggeber der Gregg Marketing AG um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt. Abweichungen in der Beschaffenheit des von der Gregg Marketing AG beschafften Papieres, Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Kunststoffindustrie oder sonst zuständigen Lieferindustrie, die auf Anfordern dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind oder soweit sie auf durch die Drucktechnik bedingten Unterschiede zwischen Andruck und Auflage beruhen. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben sowie für die Beschaffenheit von Gummierung, Lackierung, Imprägnierung usw. haftet die Gregg Marketing AG nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Es kann zu Abweichungen von Charge zu Charge kommen. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z. B. Spezialeinbände aus Kunststoff besondere Heftungen, auch Spiralheftungen, Cellophanieren, Lackieren, Gummieren, Imprägnieren usw., durch eine dritte Firma ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche, die auf Anfordern dem Auftraggeber zu Verfügung stehen. Für Verschulden des Personals wird auch innerhalb von Verträgen nur nach § 831 BGB gehaftet. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Auftraggeber der Gregg Marketing AG um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB handelt.

IX. Skizzen, Entwürfe usw.
Skizzen, Entwürfe usw. werden in jedem Fall nur gegen Berechnung geliefert und bleiben im Eigentum der Gregg Marketing AG. Sie dürfen weder nachgeahmt noch vervielfältigt, noch dritten Personen oder Konkurrenzfirmen zugänglich gemacht werden.

X. Urheberrechte
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Dies gilt auch für die Überprüfung der korrekten Schreibweise von Sortennamen und sortengeschützten Pflanzen und Marken. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Daten und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei der Gregg Marketing AG. Nachdruck oder Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren – auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung des Lieferanten nicht zulässig. Druckplatten (Metallplatten usw.), -Zylinder, Kopiervorlagen Stanzen und dergleichen bleiben Eigentum des Lieferanten (Druckerei), auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Die Gregg Marketing AG ist nicht verpflichtet, Daten, die zur Entwicklung und Herstellung eines Produktes benötigt werden, an den Besteller zu liefern. Für fremde Muster, Daten, digitale Daten, Manuskripte und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt die Gregg Marketing AG keine Haftung.

XI. Satzfehler
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von der Gregg Marketing AG nicht verschuldete, infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Für die Rechtschreibung ist der „Duden“, letzte Ausgabe, maßgebend.

XII. Digitale Dateien
Stellt der Auftraggeber digitale Daten zur Verfügung, so haftet die Gregg Marketing AG nicht für Fehler, die sich aufgrund der technischen Systeme oder der nicht gegebenen Kompatibilität der Daten und Systeme ergeben können.

XIII. Korrekturabzüge
Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Gregg Marketing AG für druckreif erklärt zurückzugeben. Die Gregg Marketing AG haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, ausgenommen E-Mail und Telefaxe. Bei kleineren Druckaufträgen ist die Gregg Marketing AG nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Änderungen der Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen (in allen Druckverfahren) gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Die Vorlage von Maschinenbogen kann wegen der oft notwendig werdenden Schichtarbeit (teilweise Nachtschicht) nur in besonderen Fällen auf Grund getroffener Vereinbarungen erfolgen. Im Zusammenhang damit entstehende Maschinenaufenthalte, welche nicht unsererseits verursacht werden, müssen wir berechnen.

XIV. Mehr- und Minderlieferungen
Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10% anzuerkennen.

XV. Firmentext
Die Gregg Marketing AG behält sich das Recht vor, ihren Firmentext, ihr Firmenzeichen oder ihre Betriebs-Kenn-Nummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

XVI. Mündliche Absprachen
Mündliche Absprachen bedürfen zu Ihrer Verbindlichkeit schriftlicher Bestätigung.

XVII. Anwendbares Recht
Auf das gesamte Vertragsverhältnis zwischen der Gregg Marketing AG und ihrem Vertragspartner findet deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechts Anwendung.

XVIII. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, ist, soweit nicht zwingend gesetzlich etwas anderes bestimmt ist, 59394 Nordkirchen / Deutschland.

Stand: 13.4.2015